Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober 2025 den Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 um.
Mit der Neuregelung in § 3d des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sollen Neuzulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2030 (bisher: Ende 2025) befreit werden. Die zehnjährige Steuerbefreiung soll bis Ende 2035 gelten (bisher: Ende 2030).
Die Befreiung von der Kfz-Steuer soll gezielte Kaufanreize für Elektroautos setzen und damit die Automobilindustrie stärken.
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten bereits Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität beschlossen: Im Koalitionsausschuss wurde am 8. Oktober ein Förderprogramm vereinbart, um den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität, insbesondere für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen, zu fördern. Dafür sollen bis 2029 die Mittel des EU-Klimasozialfonds zuzüglich 3 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen des Wachstumsboosters wurde für Elektrofahrzeuge eine degressive Abschreibung in Höhe von 75 Prozent der Investitionskosten im ersten Jahr eingeführt. Bei E-Fahrzeugen erhöht sich die Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro. Beide Maßnahmen sollen kurzfristig weitere spürbare steuerliche Anreize für die Stärkung der Elektromobilität setzen.
Autokäufer sollen bei der frühzeitigen Anschaffung eines Elektroautos entlastet werden. Im Jahr 2026 beträgt die Entlastung insgesamt 50 Mio. Euro. Dieser Betrag steigt in den darauffolgen Jahren auf bis zu 380 Millionen Euro im Jahr 2030 an.
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Letzte Änderung: 28.10.2025 © Mario Pieczonka -Steuerberater- 2025
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